Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Regeln für die Vermittlung von Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen von Aufwind-Austria Partnern im Namen und auf Rechnung von Aufwind-Austria.

 

Diese Geschäftsbedingungen beschreiben die rechtliche Grundlage von Geschäften, welche im Namen und Wissen von AUFWIND-AUSTRIA im Zusammenhang mit der Vermittlung  von Trainern und Coaches durch die AUFWIND-AUSTRIA Plattform getätigt werden.
Die direkte Kontaktaufnahme mit einem AUFWIND-AUSTRIA Partner gilt nicht als Vermittlung durch AUFWIND-AUSTRIA, dadurch unterliegen Geschäfte, welche direkt zwischen einem Auftraggeber und einem AUFWIND-AUSTRIA Partnertrainer getätigt werden nicht den Geschäftsbedingungen von AUFWIND-AUSTRIA. Die Haftung beschränkt sich auf Dienstleistungen, die direkt bei AUFWIND-AUSTRIA gebucht werden.

 

 

1. Vertragsgestaltung

 

1.1 Allen unseren Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende allgemeine verbindliche Geschäftsbedingungen- im Folgenden kurz AGB genannt- zugrunde. Diese AGB gelten für alle - auch für zukünftige-  Geschäfte mit einem Kunden.

 

1.2. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und AUFWIND-AUSTRIA über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und /oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform. Etwaige mündliche Vorvereinbarungen treten außer Kraft.

 

1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Sollten solche entgegenstehenden Geschäftsbedingungen bestehen,  so liegt es am Auftraggeber, diese Geschäftsbedingungen  AUFWIND-AUSTRIA zur Kenntnis zu bringen. Unterbleibt eine solche Aufklärung, so haben die AGB der AUFWIND.-AUSTRIA Vorrang.

 

 

2. Leistungen AUFWIND-AUSTRIA /Auftraggeber/Kunde

 

2.1. Die über  AUFWIND-AUSTRIA vermittelten Trainer erbringen ihre Dienstleistungen selbst. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch eine über AUFWIND-AUSTRIA gebuchte Person wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Zahlungsrückstand oder sonstigen, vom von dieser Person nicht vorhersehbaren Umständen nicht eingehalten werden, ist AUFWIND-AUSTRIA unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, eine Ersatzperson zu verpflichten oder einen Ersatztermin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, um die vereinbarten Auftragsziele des Auftraggebers nicht zu gefährden.
Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, Ersatzreferenten und/oder Ersatztermine abzulehnen, bzw. diesen Termin kostenfrei aus dem Gesamtauftrag zu stornieren.
Die Stornierung eines Termins aus oben genannten Gründen berührt andere Termine aus dem Gesamtauftrag nicht, wobei die bei Auftragserteilung vereinbarten Auftragsziele nicht mehr in vollem Umfang garantiert werden können.

 

2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden zwischen Markus Leo OTTO, und den involvierten AUFWIND-AUSTRIA Partnern und dem Auftraggeber abgesprochen, in einem schriftlichen Angebot festgehalten und dem Auftraggeber persönlich, auf dem Postweg, auf Datenträger, per Fax  oder per E-mail übermittelt.

 

2.3. Der Auftraggeber und AUFWIND-AUSTRIA anerkennen das Urheberrecht hinzugezogener Partner an den von diesen erstellten Werken (Konzepte, Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber, Seminar-Teilnehmern oder Mitarbeitern des Auftraggebers, und AUFWIND-AUSTRIA bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Urhebers.

 

2.4. Mit der Buchung einer AUFWIND-AUSTRIA Leistung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für die Medien und für Werbemaßnahmen von AUFWIND-AUSTRIA verwendet werden können und der Auftraggeber in die Referenzliste von AUFWIND-AUSTRIA aufgenommen wird.
Einschränkungen zu diesem Punkt können vom Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich begehrt werden und werden selbstverständlich berücksichtigt.

 

2.5. AUFWIND-AUSTRIA und der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher Personen- und/oder unternehmensrelevanter Vorgänge, die durch die gemeinsame Zusammenarbeit bekannt geworden sind.

 

2.6. AUFWIND-AUSTRIA trifft die sorgfältige Auswahl von Partnern, Subunternehmern sowie sonstigen Dritten, die von AUFWIND-AUSTRIA im Auftrag des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. AUFWIND-AUSTRIA wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Abwicklung des Auftrags treffen.

 

2.7. AUFWIND-AUSTRIA ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern in derselben Branche des Auftraggebers anzubieten, wobei die Geheimhaltung unternehmensrelevanter Vorgänge (lt. Pkt. 2.5.) stets gewahrt bleibt.

 

2.8.  Alle für AUFWIND-AUSTRIA tätigen Personen versichern hiermit, dass sie in keinerlei Verbindung zu politisch, ideologisch oder religiös orientierten Interessensgemeinschaften  stehen, bzw. keine von solchen meinungsbildenden Gruppen verbreiteten Inhalte in ihren Ausbildungsveranstaltungen vermitteln.

 

2.9. Die AUFWIND-AUSTRIA Bildungsphilosophie gründet sich auf die Wertschätzung jedes Individuums und auf die Stärkung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit jedes Teilnehmers. Diese Philosophie ist dem Auftraggeber aus der AUFWIND-AUSTRIA Homepage und Werbung bekannt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Persönlichkeitsentwicklung der Seminarteilnehmer im Rahmen des Auftrages Raum gewidmet wird.

 

 

3. Leistungen AUFWIND-AUSTRIA/Partner und Subunternehmer

 

3.1. Die AUFWIND-AUSTRIA Partner und Subunternehmer verfügen selbst über die notwendigen fachlichen und öffentlich-rechtlichen Befugnisse zur Ausübung ihrer Tätigkeit und erbringen ihre Leistungen jeweils auf eigenes wirtschaftliches und rechtliches Risiko.

Sie erbringen ihre Leistungen selbstständig, sind an keine Arbeitszeit gebunden und verwenden eigene Betriebsmittel.

 

3.2. Die von AUFWIND-AUSTRIA hinzugezogenen Partner und Subunternehmer werden über die von AUFWIND-AUSTRIA mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionen (Termine, Anforderungen, Besonderheiten, Orte, Honorargestaltung, u.s.w.) bezüglich des Auftrages informiert und erklären sich damit einverstanden.


3.3. Die von AUFWIND-AUSTRIA hinzugezogenen Partner und Subunternehmer identifizieren sich mit der Philosophie von AUFWIND-AUSTRIA und sind befähigt, die,  über AUFWIND-AUSTRIA übernommenen Aufträge im Sinne des Auftraggebers zu erfüllen.
 

3.4. Für die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Vorgespräche und Vorbereitungsarbeiten stellen sich die Partner/ Subunternehmer unentgeltlich zur Verfügung, auch wenn sich im Rahmen der ersten Gespräche zur Identifikation mit dem Auftrag herausstellen sollte, dass die vom Auftraggeber gewünschte Qualifikation nicht gegeben ist und der Auftrag an einen anderen Partner/Subunternehmer vergeben wird.

Die Entscheidung über den Einsatz von Partnern und Subunternehmern liegt bei Markus Leo OTTO  im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.

 

3.5. Es steht dem Partner/Subunternehmer frei, einen Auftrag nach dem ersten Vorgespräch abzulehnen.
Eine Zusage zur Erfüllung eines Auftrages erfolgt in schriftlicher Form mit AUFWIND-AUSTRIA. Damit verpflichtet sich der Partner/Subunternehmer zur absoluten Verlässlichkeit bezüglich der Wahrnehmung vereinbarter Termine und Aufgaben. Bei Nichterfüllung, bzw. mangelhafter Leistung und dadurch entstehenden Kosten und Folgeschäden, wie Imageschädigung von AUFWIND-AUSTRIA, Auftragsverlust, Zielverfehlung u. dgl. wird der Partner/Subunternehmer gegenüber AUFWIND-AUSTRIA schadenersatzpflichtig.

 

3.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen Partner/Subunternehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Partner/Subunternehmer nicht vorhersehbaren Umständen nicht eingehalten werden, ist AUFWIND-AUSTRIA unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, eine Ersatzperson zu verpflichten oder einen Ersatztermin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, um die vereinbarten Auftragsziele nicht zu gefährden. Dasselbe gilt für das Ausscheiden des Partners/Subunternehmers aus einem Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber verantwortet. Damit erlischt das Recht der ausgefallenen Person auf Erbringen der restlichen Leistungen für den Gesamtauftrag, wenn der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt einen anderen AUFWIND-AUSTRIA Partner/Subunternehmer zur Erfüllung des restlichen Auftrags vorzieht.

 

3.7. AUFWIND-AUSTRIA lukriert eine Auftragsvermittlungsprovision aus dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Honorar. Die Höhe der Provision ist abhängig vom vereinbarten Honorarsatz, der Qualifikation des Partners/Subunternehmers, dem persönlichen Aufwand (Erstellung von Unterlagen, Vorbereitungstätigkeiten, u.s.w) und wird dem Partners/Subunternehmer mit Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht und schriftlich festgehalten.
Das mit AUFWIND-AUSTRIA vereinbarte Trainerhonorar wird innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber von AUFWIND-AUSTRIA an den Partnertrainer überwiesen. AUFWIND-AUSTRIA wird alle notwendigen organisatorischen und rechtlichen Schritte setzen, um für einen fristgerechten Zahlungseingang zu sorgen.

 

3.8. Der Partner/Subunternehmer haftet für die von ihm bereitgestellten Unterlagen und vermittelten Inhalte und Übungen für fachliche Korrektheit, Urheberrechte von Dritten und Relevanz zum Auftragsziel.
AUFWIND-AUSTRIA haftet nicht für diese oder anderweitige Verfehlungen des Partners/Subunternehmers gegenüber Dritten oder dem Auftraggeber.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1. Bei Buchungen von Leistungen bei AUFWIND-AUSTRIA werden Honorare für Beratung, Trainings und sonstige Dienstleistungen (Konzept und Unterlagenerstellungen, Buchungen u.s.w), sowie Spesen, Mieten und Aufwandsentschädigungen je nach auftragsspezifischen Anforderungen fällig.

 

Für Dienstleistungen die in einem öffentlichen Angebotskatalog von AUFWIND-AUSTRIA mit fixierten Preisen angeboten werden, gelten die Preise bis zur nächsten Aktualisierung. Ab diesem Zeitpunkt verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

Bei individuellem Leistungsbedarf eines Auftraggebers, der im Rahmen eines Angebotskataloges von AUFWIND-AUSTRIA nicht abgedeckt wird, wird von AUFWIND-AUSTRIA ein unverbindlicher Kostenvoranschlag nach bestem Fachwissen erstellt.

Ausgearbeitete Konzepte, die einen Umfang von 2 Stunden Ausarbeitungszeit überschreiten sind kostenpflichtig. Ein für ein solches Konzept bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Basis des Konzeptes ein Auftrag innerhalb von 6 Monaten zustande kommt.

 

4.2. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird AUFWIND-AUSTRIA den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden. Für die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlages kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern nicht anders vereinbart, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

 

4.3. Bei Aufträgen bis zu 5 Leistungstagen innerhalb eines Monats legt AUFWIND-AUSTRIA dem Auftraggeber unmittelbar nach Erfüllung des Auftrages eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen ohne Skontoabzug.
Bei Aufträgen über 5 Trainingstagen und Aufträgen, die den Gesamterfüllungszeitraum von einem Monat überschreiten, werden Teilbeträge vor oder während der Auftragserfüllung fällig, deren Zahlungsziel und Höhe vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgesprochen und schriftlich festgehalten wird.

 

4.4. Die Erteilung des Auftrages ist für den Auftraggeber verbindlich.
Sollte seitens des Auftraggebers ein vereinbarter Ausbildungs- Trainings- Präsentations- oder Moderationstermin wegen Teilnehmermangels gefährdet erscheinen, steht es dem Auftraggeber frei Ersatzteilnehmer zu stellen, oder kurzfristige Änderungen mit AUFWIND-AUSTRIA abzusprechen. AUFWIND-AUSTRIA wird sich bemühen, diesen Wünschen bestmöglich zu entsprechen.
Die Stornierung eines Termins aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, ist bis zu 8 Wochen vorher unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Ersatztermins kostenfrei möglich, danach werden 30% des Honorars als Terminverschiebungsgebühr berechnet.
Ohne die Nennung eines Ersatztermins werden bis zu 8 Wochen vorher 30% des vereinbarten Honorars, danach dieses in voller Höhe fällig.
Im Sinne unserer Auftraggeber und Partners/Subunternehmer wendet AUFWIND-AUSTRIA diese Richtlinien ausschließlich zum Schutz unserer hochqualifizierten Partner/Subunternehmer wegen der Gefahr des Verdienstausfalles an, da branchenüblich geartete Termine lange im Voraus gebucht werden und durch Ausfälle frei gewordene Termine innerhalb 8 Wochen vor Termin selten anderweitig verbucht werden können.

 

4.5. Sollte zum vereinbarten Teilzahlungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, steht es AUFWIND-AUSTRIA frei, die weiteren Termine bei gleichzeitiger Zahlungsaufforderung an den Auftraggeber auszusetzen. Sollte der Auftrag dennoch erfüllt werden, erfolgt eine schriftliche Vereinbarung über die Zahlungskonditionen.
Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet, zusätzlich ist der Gläubiger zum Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden verpflichtet, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

 

4.6. Für Rahmenorganisationen (z.B.Seminarhaus- und Hotelreservierungen, Hotel- und Verpflegungsrechnungen), die der Auftraggeber selbst veranlasst hat, ebenso für eventuelle Stornos ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.

 

4.7. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AUFWIND-AUSTRIA mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Forderungen gegen AUFWIND-AUSTRIA dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

5. Allgemeine Bedingungen

 

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

5.2. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt österreichisches Recht.

 

5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist A-9020 Klagenfurt.

 

5.4. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, von AUFWIND-AUSTRIA via e-Mail, Post und/oder Telefon, SMS und FAX, oder jede andere technisch mögliche Methode über Neuigkeiten und Angebote informiert zu werden.

 

 

Download der AGB´s

 

Sollten Sie den Adobe Acrobat Reader benötigen können Sie diesen unter folgendem Link gratis downloaden: Acrobat Reader downloaden

 

 

zurück zur Themenauswahl

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Senden Sie ein Mail an: office@aufwind -austria.at
oder rufen Sie einfach an: +43 (0) 676 438 00 58